Aus dem Schrein der VSKM-Weisheiten:

Dreistigkeit kennt keine Grenzen

Eine große deutsche, angeblich christliche und angeblich demokratische Partei klagt gerade gegen die ihr auferlegte Strafe vor dem Verfassungsgericht. Und zwar mit den Begründungen:
  1. Im Parteienesetz stehe lediglich, dass die Parteien einen Rechenschaftsbericht abgeben müssen; nicht jedoch, dass dieser auch stimme müsse!
  2. Man zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes, das jene Partei selbst erlassen hat, an!
Was soll man dazu noch sagen...
Vielleicht sollte man bei der nächsten Steuererklärung gemäß obigem Punkt 1 verfahren.
 
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